| Hausarrest für Katzen - Was nun |
Wird wegen der Vogelgrippe Hausarrest angeordnet, ist dies eine Extremsituation für sonst frei laufende Katzen – und ihre Halter.Fressunlust oder Unsauberkeit, Rückzug oder aggressive Attacken – Katzen sind Gewohnheitstiere, für die jede Veränderung Stress bedeutet und zu Verhaltensproblemen führen kann. Die Bundestierärztekammer gibt Tipps für das Zusammenleben mit dem Tiger in Stube. Wohnung katzengerecht gestalten • Katzen sind dämmerungsaktiv. Den größten Teil des Tages verbringen sie schlafend und dösend. Für die Zeit des Hausarrests sollte der Halter zusätzliche Schlaf- und Rückzugsplätze anbieten, Faustzahl: Anzahl Katzen mal 3 bis 4. • Gemütliche Aussichtspunkte auf der Fensterbank bieten Abwechslung und „Katzen-TV“. • Ein Katzenbaum oder Zugang zu Schränken und Regalen erschließt die dritte Dimension und schafft auch in einer kleinen Wohnung zusätzlichen katzengerechten Platz. • Kratzbretter bieten der Katze die Möglichkeit, ihr Territorium zu markieren und schonen Tapeten und Polstermöbel. • Um Unsauberkeit vorzubeugen, müssen ausreichend viele Katzentoiletten aufgestellt werden, Faustzahl: Anzahl der Katzen plus eins. Die Katzenklos sollen keine Deckel haben und in verschiedenen Räumen aufgestellt werden, dabei möglichst nicht an Durchgangsstellen. • Katzengras ist wichtig für den Verdauungsapparat. Wird es nicht angeboten, vergreift sich der Stubentiger gerne an den Zimmerpflanzen. Futter und andere Spiele • Die Futterration im Napf sollte etwas verringert werden. Das Extra ist ein willkommenes Spielzeug, mit dem sich die Katze auch alleine beschäftigen kann. Beispielsweise kann Trockenfutter in eine Papprolle gefüllt werden, die an den Enden etwas zugedrückt wird. • Fast alles was sich bewegt, vielleicht auch noch ein bisschen raschelt oder quietscht ist als Spielzeug geeignet. Je mehr die Katze spielen kann, desto geringer ist das Risiko, dass sie sich aggressiv verhält oder die Waden ihres Menschen „erbeutet“. Das Risiko, dass eine Katze sich mit Vogelgrippe infiziert, ist gering und es gibt bisher keine Hinweise, dass der Mensch sich bei einer Katze anstecken könnte. • Alle Katzen lieben Pappkartons. Sie bieten genauso gut Platz für Rückzug wie auch für Spiele. Holzwolle oder Nagerheu bieten zusätzliche Geruchs- und Spielreize. • Je nach Temperament des Stubentigers ist von Katzenminze, die auch in vielen käuflichen Spielzeugen enthalten ist, eher abzuraten, weil sie das Tier eventuell noch aufgeregter macht. Hilfe aus der tierärztlichen Apotheke • Pheromone (Geruchshormone) können den Stress mildern. Beim Tierarzt gibt es Präparate für die Steckdose, die den Wirkstoff verdampfen. Hilfreich können eventuell auch Bachblüten sein. • Starke Beruhigungsmittel sind nicht zu empfehlen, weil sie die Geräuschempfindlichkeit erhöhen und dadurch zusätzlicher Stress entstehen kann. Auch von Baldrian ist abzuraten, weil es paradoxe Reaktionen geben kann, d.h. die Katze wird unruhiger statt ruhiger. Flucht aus dem Arrest • Zum Lüften gekippte Fenster sollten beaufsichtigt oder z.B. mit einem Gitter gesichert werden. Die Katze im Arrest könnte versuchen, durch den Spalt zu entkommen. Dabei kann sie nach unten rutschen und sich in Panik immer weiter verkeilen. Dabei kommt es zu Lähmungen und Schock, bleibende Schäden oder sogar der Tod des Tieres sind möglich. • Kommt eine Katze nach gelungener Flucht nach Hause zurück, sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Wenn sie allerdings in unmittelbarer Nähe eines Fundortes von toten Wildvögeln gewesen sein kann und sie Krankheitszeichen zeigt, sollte unbedingt ein Tierarzt aufgesucht werden. Krankheitszeichen können sein: Fieber, verminderte Aktivität, Vorfall des dritten Augenlides (Nickhaut), Bindehautentzündung und Atemnot. Diese Symptome sind aber nicht spezifisch und können auch bei anderen Krankheiten auftreten. Die Wildvogel-Geflügelpestschutz-Verordnung schreibt vor, dass Halter von Hunden und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet sicherstellen müssen, dass die Tiere nicht frei umherlaufen. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet werden von den Behörden mit einem Radius von mindestens 3 bzw. 10 Kilometern um den Fundort eines an Vogelgrippe erkrankten Wildvogels festgelegt. Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit, die laut Verordnung mit hoher Geldbuße geahndet werden kann. Wie lange der Hausarrest gilt und ob weitere Maßnahmen zu beachten sind, teilt die jeweils für die Region zuständigen Behörde (Veterinäramt) mit.
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