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Links zum Thema Vogelgrippe
Friedrich-Loeffler-Institut
www.fli.bund.de
Institut für Risikobewertung
http://www.bfr.bund.de/cd/2407
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
www.verbraucherministerium.de
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
http://www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=c4d7f53b4547e42668e4127ce551450a#FAQ
World Health Organization
www.who.int/csr/disease/avian_influenza/en/
Infos von animal health online (siehe Menü-Leiste links)
www.animal-health-online.de
Die Bundesregierung hat eine Hotline eingerichtet. Ab sofort beantworten Experten Fragen von besorgten Bürgern und Geflügelhaltern werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr. Erreichbar ist der Service unter den Telefonnummern 01888-529-4601, -4602, -4603, -4604, -4605.
Fragen und Antworten zur Vogelgrippe (Zusammengestellt vom Deutschen Tierschutzbund
1. Was versteht man unter Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung der Vögel. Über die Sekrete der Atemwege und über den Kot erkrankter Tiere wird das Virus weiterverbreitet. Es dauert nur einige Stunden bis wenige Tage von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit. Dort, wo die Seuche zuschlägt, zieht sie in kürzester Zeit einen Massentod in Geflügelbeständen nach sich.
2. Welche Vögel können sich mit dem Virus anstecken?
Die Geflügelpest befällt alle Geflügelarten. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, können aber als Reservoir für Ansteckungen dienen.
3. Sind Stadttauben gefährdet?
Grundsätzlich gibt es keinerlei Argumente dafür, im Zuge der Diskussion um die Vogelgrippe, die Stadttauben als gefährliche Verbreitungsquelle einzubeziehen. Tauben leben in lokal sehr begrenzten Revieren, über deren Grenzen sie sich in der Regel nicht hinaus bewegen. Damit ist diese Tierart grundsätzlich hinsichtlich des Ansteckungs- und Übertragungspotentials der Klassischen Geflügelpest unproblematischer als andere Wildvogelarten anzusehen. Ein gezieltes Vorgehen gegen Stadttauben infolge der akut aufgeflammten Diskussion um die Vogelgrippe wäre in keiner Weise zu rechtfertigen.
4. Wir groß ist die Gefahr für den Menschen?
Das Risiko für den Menschen, sich bei erkranktem Geflügel anzustecken, ist sehr gering. Durcherhitzte Geflügelprodukte (Eier, Fleisch) stellen keine Gefahr dar. Nur durch direkten, ungeschützten und intensiven Kontakt mit krankem Geflügel oder Geflügelkot von kranken Tieren können sich Menschen infizieren. Daher besteht keine Gefahr, sich durch Wildvögel beim Spazierengehen oder der Winterfütterung anzustecken.
In der Regel geht eine solche Ansteckung mit milden, grippeähnlichen Symptomen einher. In Einzelfällen kann es aber zu ernsthaften Krankheitsverläufen kommen. Von Mensch zu Mensch ist die Krankheit bislang nicht übertragbar. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Virus sich so verändert, dass dies möglich ist. Nur dann könnte es zu einer globalen Grippewelle auch unter Menschen kommen.
5. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
Ein toter Vogel kann aufgrund vieler Ursachen ums Leben gekommen sein, erst einmal ist nicht davon auszugehen, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist. Entkräftung, Mangelernährung, Unfälle, Vergiftungen, Alsterschwäche und zahlreiche anderen Krankheiten außer der Geflügelpest können zum Tod geführt haben. Sollten Sie mehrere tote Vögel entdecken, benachrichtigen Sie das Veterinäramt oder die Polizei, damit die Todesursache abgeklärt wird. Sicherheitshalber sollten sie tote Tiere nie anfassen.
6. Kann mein Wellensittich Vogelgrippe bekommen?
Das ist sehr unwahrscheinlich. Werden Hausvögel ausschließlich in der Wohnung gehalten, besteht keine Gefahr. Außenvolieren sollten vorsichtshalber so geschützt werden, dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln oder deren Exkrementen möglich ist.
7. Sind Hunde oder Katzen durch den Virus gefährdet?
Es ist bisher kein Fall bekannt, bei dem sich ein Hund oder eine Katze mit Vogelgrippe infiziert hat. Hunde und Katzen sind Säugetiere. Sie können sich grundsätzlich auf demselben Weg mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren wie der Mensch - durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen. Theoretisch kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass Hunde oder Katzen sich infizieren. Die Ausscheidung des Erregers wäre in einem solchen Fall allerdings so gering, dass diese beiden Tierarten nicht als Überträger in Frage kommen. Trotzdem sollte man da, wo es möglich ist, aufpassen um den Kontakt des Hundes oder der Katze zu toten Vögeln zu vermeiden. Sollte das im Einzelfall einmal nicht gelungen sein, so besteht kein Grund zur Panik.
8. Können Heimtiere den Erreger über ihr Fell verbreiten?
Alle bisher erkrankten Menschen sind in engem Kontakt mit Vögeln gewesen. Daraus lässt sich schon schließen, dass eine bestimmte höhere Menge an Virus nötig ist, um eine Erkrankung hervorzurufen. Untersuchungen darüber, ob Hunde oder Katzen auf diese Art und Weise den Erreger verbreiten können gibt es unseres Wissens nach nicht. Es ist aber aus den bisherigen Krankheitsfällen ableitbar, dass dies extrem unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist. Die Menge an Virus im Fell eines Hundes oder einer Katze, die mit einem erkrankten Vogel in Berührung gegkommen sind, wäre so gering, dass eine Erkrankung nach dem gegenwärtigen Wissensstand auszuschließen ist.
9. Kann ich meinem Tier Futter mit Hühnerfleisch geben?
Von kommerziell hergestelltem Tierfutter geht keinerlei Gefahr für unsere Heimtiere aus. Sie werden bei der Herstellung ausreichend erhitzt, um eine Übertragung von Krankheiten auszuschließen. Werden Hunde oder Katzen mit frischem Geflügelfleisch gefüttert, muss dieses immer zuvor - wie auch für den Menschen - durcherhitzt werden. Dies dient auch zum Schutz vor zahlreichen anderen Krankheitserregern. Eine besondere Gefährdung seitens der Geflügelpest besteht nicht.
10. Was wird hierzulande unternommen?
Um Deutschland vor der Vogelgrippe zu schützen und das Risiko der Einschleppung und Verbreitung dieser Tierseuche so gering wie möglich zu halten, wurden inzwischen spezielle Schutzmaßnahmen erlassen. Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Da Reisende, die in den betroffenen Gebieten Kontakt zu Geflügel hatten (beispielsweise auf Märkten), das Virus an Kleidung und Schuhen mit nach Westeuropa bringen können, wurde die Information der Öffentlichkeit, vor allem auch an Grenzen und Flughäfen, verstärkt. Dennoch hängt es letztlich von der Sorgsamkeit der Reisenden selber ab, ob das Virus unbemerkt im oder auch am Gepäck einreist.
Eine große Gefahrenquelle ist der Import von Geflügel und Geflügelprodukten. Deshalb wurde die - gewerbliche wie auch private - Einfuhr von Geflügelfleisch, Eiern, Mitbringseln – wie z. B. unbehandelte Federn - oder gar lebenden Vögeln aus den Risikogebieten untersagt. An den Grenzen sind die Kontrollen entsprechend verschärft worden. Auch sind mobile Kontrolleinheiten auf Autobahnen unterwegs, um Autos und Reisebusse, die aus den Krisengebieten kommen könnten, zu kontrollieren.
11. Welche Gefahr birgt der Wildvogelhandel?
Der Handel mit Wildvögeln spielt bei der Verbreitung dieser Geflügelkrankheit ebenfalls eine wichtige Rolle. Inzwischen hat die EU die kommerzielle Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus Drittländern grundsätzlich untersagt. Sie ist damit einer langjährigen Forderung der Tierschützer – nicht nur im Hinblick auf die Vogelgrippe - nachgekommen. Leider ist dieses Verbot zunächst nur bis zum 31. Mai 2006 befristet. Über eine Verlängerung des Importstopps soll jedoch vor Ablauf dieses Zeitraumes nachgedacht werden. Nicht betroffen von dem Importstopp ist Hausgeflügel (sofern es nicht aus Risikogebieten stammt) sowie privat eingeführte Ziervögel, die bestimmten Einreisebedingungen unterworfen werden. Eine große Gefahrenquelle bleibt aber der illegale Markt mit Wildvögeln. Damit dieser illegale Handel soweit wie möglich reglementiert werden kann, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine drastische Verschärfung der behördlichen Bekämpfung.
12. Dürfen Geflügelschauen noch durchgeführt werden?
Die Durchführung von Geflügelmärkten, -schauen, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art (Geflügel = Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wurde verboten, wobei lokale Ausnahmen leider möglich sind.
Aus der Sicht des Tierschutzes ist es völlig unverständlich, dass das Risiko, viele Tiere aus verschiedenen Gebieten zusammenzubringen, in Ausnahmefällen eingegangen wird, zumal sich die Kontrolle von Auflagen schwierig gestaltet.
13. Können Zugvögel das Virus einschleppen?
Die Möglichkeit, dass Zugvögel das Virus einschleppen und Geflügelbestände in Auslaufhaltungen infizieren, wird seit längerem bereits diskutiert. Experten schätzten die Gefahr, dass das Virus direkt aus den betroffenen Gebieten durch Zugvögel eingeschleppt wird, zunächst als gering ein. Sie sahen keine Notwendigkeit das Hausgeflügel hinter Schloss und Riegel zu setzen. Entsprechend hatten die EU-Kommission, die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von der Aufstallpflicht Abstand genommen. Aufgrund dessen, dass das Virus schließlich auch in Europa festgestellt wurde, änderte sich die Risikoeinschätzung der Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Institutes. Deshalb hatte das Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22. Oktober bis zum 15.12. erstmals für das gesamte Bundesgebiet ein Aufstallungsgebot von Geflügel (Haltung in Ställen) erlassen. Das Aufstallungsgebot wird auch ab dem 17. Februar bis voraussichtlich Ende April wieder gelten.
Abgesehen davon wird auch weiter anhand einer flächendeckenden und intensiven Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln kontinuierlich überprüft, ob eine konkrete Gefährdungssituation eintritt, auf die dann adäquat reagiert werden muss.
14. Ist das Wegsperren des Geflügels eine Lösung?
So einfach und praktikabel, wie es sich anhört, ist das Wegsperren des Geflügels nicht und birgt zudem nicht unerhebliche Tierschutzprobleme. Nicht alle Geflügelhalter – allen voran die Enten- und Gänsemäster aufgrund ihres saisonalen Geschäfts - verfügen über ausreichende Stallkapazitäten. In den Ställen, die nicht für eine dauerhafte Aufstallung ausgelegt sind, steigt aufgrund der Enge nicht nur der Krankheitsdruck, sondern auch der Stress für die Tiere. Es drohen Kannibalismus und Federpicken. Darüber hinaus müssen unbedingt weitere hygienische Maßnahmen die Aufstallung flankieren, damit die Viren nicht letztendlich doch durch den Menschen oder über Gerätschaften, Futter usw. in den Stall gelangen. Auch müssen wir uns fragen, wie lange die Tiere aufgestallt bleiben sollen, denn die Geflügelpest, die in Wildvögeln ihr Reservoir hat, wird auf unbestimmte Zeit eine Bedrohung bleiben. Wir werden lernen müssen, mit dieser zu leben. Die Aufstallpflicht ist also weder die Lösung des Problems (zumal schwer möglich ist, alle empfänglichen Tiere hermetisch abzuriegeln), noch ist sie problemlos praktikabel. Vielmehr wird die Vogelgrippe dazu gebraucht, um die Freilandhaltung wieder ins Abseits zu drängen.
15. Gibt es Ausnahmen zur Stallpflicht?
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von dem grundsätzlichen Aufstallungsgebot genehmigen, wenn eine Aufstallung wegen bestehender Haltungsverhältnisse objektiv nicht erfüllt werden kann und andere Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels getroffen werden. In jedem Fall sind Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten. Sofern die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, sind auch in diesem Fall die Tiere mindestens monatlich klinisch tierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung muss tierärztlich dokumentiert werden.
16. Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung beantragen?
Die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung vom Ausstallungsgebot müssen mit dem zuständigen Veterinäramt vor Ort abgesprochen werden.
17. Sollte Geflügel nicht vorsichtshalber geimpft werden?
Neben den bereits getroffenen Schutzmaßnahmen muss auch die Möglichkeit der – derzeit noch verbotenen - Impfung geprüft werden.
Zwar ist die Impfung mit den herkömmlichen Impfstoffen nicht ganz unproblematisch: Grundsätzlich führt eine konsequent durchgeführte Grundimmunisierung zu einem belastbaren Impfschutz beim Tier. Dennoch sind Superinfektionen, bei denen die geimpften Tiere nicht erkranken, aber dennoch das Virus – wenn auch vermindert - ausscheiden, nicht immer auszuschließen. In diesem Fall wird zwar der Ausbruch der Krankheit verhindert, die Seuche aber nicht komplett ausgerottet. Dennoch kann die Impfung – gezielt eingesetzt – eine wichtige Ergänzung der Seuchenvorsorge und –bekämpfung sein und sollte als solche genutzt werden, um unnötige (Massen-)Keulungen zu verhindern.
Beispielsweise sollte eine vorsorgliche Impfung in besonders gefährdeten Gebieten – sofern Risikoanalysen ein tatsächliches und hohes Risiko ergeben – in Erwägung gezogen werden. Auch im Falle eines Vogelpestausbruchs sollten Ringimpfungen um den Seuchenherd wesentlicher Bestandteil der Seuchenbekämpfung sein, um das Töten auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Handelsrestriktionen dürfen dabei nicht das Argument gegen eine Impfung darstellen. Einen ersten Schritt hat die Kommission dahingehend gewagt, dass sie inzwischen zumindest die Möglichkeit der Impfung der für Geflügelpest empfänglichen Vogelarten in Zoologischen Gärten geschaffen hat.
Darüber hinaus sollte die Entwicklung neuer Impfstoffe, die bereits in den Startlöchern stehen, vorangetrieben werden.
18. Ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere gefährlich?
Wie bei anderen Impfungen, die routinemäßig durchgeführt werden, ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere ist auch im Falle der Geflügelpest unbedenklich.
19. Wie kommt es zu den grausamen Tötungsszenen im Ausland?
Über die grausamen und tierquälerischen Methoden zur Tötung von Geflügel im Zuge der Vogelgrippe sind viele Bürger ebenso entsetzt wie wir. Ursache ist die schnelle Akkordarbeit. Seuchenbestände werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden getötet - wobei bei den im Fernsehen gezeigten Szenen in China und der Türkei offenbar keine Betäubungsgeräte eingesetzt wurden.
ANDERE QUELLEN:
Was tun mit Katze, Hund ...
... toten Vögeln und Vogelkot?
Auch außerhalb der von Vogelgrippe betroffenen Regionen stellen sich viele Fragen zum Umgang mit möglicherweise infizierten Tieren. Jochen Hentschke, Veterinär und Leiter des Zentrums für Infektionsdiagnostik am Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen in Berlin, gibt Antworten.
Ist der Vogelkot von infizierten Tieren gefährlich?
Im Kot erkrankter Tiere finden sich tatsächlich Vogelgrippe-Erreger. Allerdings in der Regel in geringer Menge. Außerdem überlebt das Grippevirus im Kot nicht allzu lange. Bei Sonnenschein stirbt es schon nach wenigen Stunden ab, bei bedecktem Himmel dauert es zumindest 24 Stunden.
Sollte man Vogelkot besser gar nicht mehr berühren?
Wer etwa sein Auto vom Vogelschiss befreien will, sollte rein vorsorglich Handschuhe tragen, viel Wasser benutzen und einen Lappen, den man anschließend wegwirft und nicht etwa in den Küchenschrank zurücklegt. Fasst man Vogelkot an, sollte man sich die Hände waschen, das genügt. Was eventuell unter den Schuhen kleben bleibt, ist auf Grund der geringen Menge ungefährlich.
Kann mein Hund sich mit dem Vogelgrippe-Virus anstecken?
Eine Gefahr für den Hund besteht allenfalls theoretisch. Bis jetzt ist kein einziger Fall bekannt, bei der Erreger auf Hunde übergesprungen wäre.
Wie sieht das mit meiner Katze aus?
Eine Katze kann sich anstecken, zum Beispiel indem sie infizierten Vogelkot oder einen erkrankten Vogel frisst. Allerdings passiert eine solche Ansteckung sehr selten, denn die Virusmenge müsste sehr groß sein. Beim Vogelkot ist das in der Regel nicht der Fall. Und welche Katze isst schon Blesshühner, Enten oder Schwäne?
Und was ist mit dem Wellensittich?
Ein Tier, das in der Wohnung ist, kann sich nicht anstecken. Aber auch, wenn es auf dem Balkon frei fliegen darf, ist es nicht gefährdet. Selbst wenn ein infizierter Schwan vorbei flöge und just in dem Moment Vogeldreck aufs Balkongeländer fallen ließe, würde diese Menge für eine Ansteckung kaum ausreichen.
Was soll man tun, wenn man tote Vögel findet?
Grundsätzlich sollten tote Vögel nicht angefasst werden. In Zweifelsfällen sollte man die zuständigen Behörden vor Ort informieren. Die werden dann sagen, wie weiter verfahren wird und den Kadaver gegebenenfalls abholen und untersuchen.
Welche Gefahr besteht für den Menschen durch den Verzehr von Geflügelprodukten?
Hier gilt es, die gleiche Sorgfalt walten zu lassen wie immer beim Verzehr von Geflügel. Also Tiefkühlhähnchen oder Enten getrennt von anderen Lebensmitteln auftauen und das Auftauwasser wegkippen. Anschließend sollte das Geflügelfleisch vollständig durchgegart werden, also auch am Knochen nicht mehr rosa sein. Derzeit besteht ein Jagdverbot für Wildgeflügel, so dass von Tiefkühlfasanen oder -wildenten keine Gefahr ausgeht, denn sie sind lange vor der Vogelgrippe geschossen worden. Wie zum Schutz vor Salmonellen sollten auch Eier, beispielsweise von Wachteln, nur durchgegart gegessen werden: Das heißt, Eiweiß und Eigelb müssen geronnen sein. Ist das der Fall, ist ein möglicher Erreger tot, und es besteht keinerlei Gefahr.
WEITERE ANTWORTEN ANDERER WISSENSCHAFTLER:
Wie gefährlich ist das Virus für Menschen?
Dr. Jan van Lunzen (42), Infektiologe der Uniklinik Hamburg Eppendorf: „Das Ansteckungsrisiko ist gering. Es wird erst dann gefährlich, wenn man engen Kontakt zu infizierten Vögeln hat, also in der Schlachtung oder Verarbeitung arbeitet. “
Wie groß ist die Gefahr einer Pandemie?
Prof. Dr. Alexander Kekulé (46), Virologe der Uni Halle: „Das Vogelvirus ist deutlich aggressiver geworden. Unklar ist, wann es so mutiert, daß es von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Das kann morgen sein oder in zehn Jahren.“
Wie erkenne ich, ob ich mich angesteckt habe?
Dr. van Lunzen: „Typische Anzeichen sind plötzliches hohes Fieber, Husten und Atemnot. Die ersten Symptome treten zwei bis 14 Tage nach Ansteckung auf.“
Wie sind die Heilungschancen?
Dr. van Lunzen: „Gut, wenn man sich frühzeitig mit Medikamenten behandeln läßt. Die Hälfte der infizierten Menschen starb an Lungenentzündung.“
Thema Ansteckungsgefahr! Soll ich vorsichtshalber meine Meisenknödel vom Balkon nehmen?
Dr. van Lunzen (42): „Nein. Die Gefahr, sich auf diesem Weg anzustecken, ist extrem gering, da nicht bewiesen ist, ob sich Singvögel überhaupt mit H5N1 anstecken können. Man sollte allerdings keinen Vogelkot anfassen.“
Kann sich meine Katze oder mein Hund anstecken?
Prof. Dr. Erhard Kaleta (66), Veterinärmediziner der Uni Gießen: „Katzen können sich rein theoretisch anstecken, z. B. wenn das Tier einen Vogel fängt und frißt. Hunde bilden im Magen sehr viel Salzsäure, die das Virus bei einer Übertragung abtöten würde.“
Leinenzwang für Hunde?
Dennoch hat z. B. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) Haustierbesitzer aufgefordert, den Freilauf von Hunden und Katzen einzuschränken. In Meck-Pomm gilt bereits Leinenzwang für Hunde. Die Behörden wollen dies nun schärfer kontrollieren.
Darf ich jetzt noch Mastgans aus dem Osten essen?
Dr. van Lunzen: „Ja. Die Kontrollen für Importfleisch sind peinlich genau. Außerdem stirbt der Erreger beim Einfrieren.“
Was muß man bei der Zubereitung von Geflügel beachten?
Dr. van Lunzen: „Fleisch richtig durchbraten! Durch die Hitze stirbt der Erreger. Keinen blutigen Bratensaft servieren.“
Kann ich Gerichte mit rohem Ei (Tiramisu) essen?
Prof. Dr. Adolf Windorfer (65), Chef des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes: „Ja, denn Hühnereier enthalten keine Viren, da die Eierstöcke der Muttertiere nicht infiziert werden.“
Sind Hühnerbrühwürfel gefährlich?
Prof. Windorfer: „Nein. Durch die Verarbeitung ist Instantbrühe bedenkenlos.“
Darf mein Kind noch Federn sammeln?
Prof. Kaleta: „Das Kind kann sich infizieren, wenn das Virus in den Federn ist. Aufpassen, daß Kinder nichts in den Mund stecken, sich die Hände waschen und Nägel reinigen. Federdecken sind keine Gefahr, da die Daunen vor der Verarbeitung erhitzt wurden.“
Kann man sich beim Autowaschen an Vogelkot infizieren?
Prof. Kaleta: „Wenn das Virus im Kot lebt, kann man sich anstecken. Es empfiehlt sich, beim Reinigen von Autos oder Fensterbänken Handschuhe zu tragen."
Hilft eine normale Grippe-Impfung gegen H5N1?
Dr. Lunzen (42): „Die Impfung hilft zwar nicht gegen Vogelgrippe, aber gegen normale grippale Infekte. Ist man dagegen geschützt, ist das Risiko gering, daß sich H5N1 und Grippe kreuzen und der Virus mutiert.“
Kann ich auf Rügen noch Urlaub machen? Werden Stornierungen akzeptiert?
Raymond Kiesbye (44), Chef der Tourismuszentrale auf Rügen: „Urlaub auf Rügen ist nach wie vor sicher. Es besteht keine Gesundheitsgefahr. Daher ist die Angst vor Vogelgrippe auch kein Stornierungsgrund.“
Pressemitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 16.02.2006
Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt weitere Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen
Insel Riems, 16. Februar 2006. Das Referenzlabor für aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit auf der Insel Riems hat weitere Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen bestätigt. Insgesamt wurden heute 37 tot aufgefundene Vögel am FLI angeliefert, wovon bei 6 auf Grund des schlechten Erhaltungszustandes eine Untersuchung ausgeschlossen war.
Von 31 untersuchten Tieren wurden 10 positiv auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 getestet, teilte der Präsident des FLI, Prof. Dr. Thomas C. Mettenleiter, am Abend mit. Alle positiv getesteten Tiere stammen aus dem Nordwesten der Insel Rügen, die meisten aus dem Bereich der Wittower Fähre, aus dem auch die am Dienstag bekannt gewordenen beiden infizierten Schwäne kamen.
Bei den positiv getesteten Tieren handelt es sich um drei Singschwäne, sechs Höckerschwäne und eine Kanadagans. Weitere tot aufgefundene Höckerschwäne, zwei Kormorane, zwei Stockenten, eine Seeschwalbe und eine Möwe, die auch in anderen Regionen der Insel Rügen gefunden wurden, zeigten negative Resultate.
"Die Ergebnisse zeigen, dass Schwäne entweder besonders häufig Träger des Virus oder aber besonders anfällig für die Infektion sind", so Mettenleiter. Er wies darauf hin, dass schon in der Risikobewertung des FLI vom Dienstag die bevorzugte Untersuchung von krank oder tot aufgefundenen Schwänen empfohlen wurde. Die Untersuchungen an tot aufgefundenen Vögeln werden in den nächsten Tagen fortgeführt.
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Boddenblick 5a
17493 Greifswald - Insel Riems
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