Die Landestierärztekammer Hessen informiert:
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18.07.2008
Regierungspräsidium Darmstadt legt Stichtagsbilanz vor:
In der Region Rhein-Main/Südhessen werden aktuell (Stichtag 15. Juli 2008) 15.623 meldepflichtige Tiere einer geschützten Art von Privatleuten gehalten. Diese Zahl legte das für den Artenschutz zuständige Regierungspräsidium Darmstadt jetzt vor. Insgesamt sind der Behörde derzeit 9.348 Halter von geschützten Wirbeltieren bekannt, davon allein im Stadtgebiet Frankfurt 1.257. Besonders zahlreiche Tierhalter leben auch im Main-Kinzig-Kreis (1.076) sowie im Kreis Darmstadt-Dieburg (993). Während im vergangenen Jahrzehnt noch Vogelhaltungen dominierten, erfreuen sich Reptilien mittlerweile großer Beliebtheit. Sie führen mit 10.764 Exemplaren und damit einem Anteil von rund 69 % die Rangliste der von Privatleuten gehaltenen Tiere deutlich an. Zur Gruppe der Reptilien gehören Landschildkröten (8.323) wie etwa die in zahlreichen Privathaushalten lebende Griechische Landschildkröte, Riesenschlangen (729), Chamäleons (725), Geckos (399), Warane (79), Krustenechsen (65) und Krokodile (49). Darüber hinaus sind in Südhessen 3.466 Papageienvögel, 820 Greifvögel und Eulen, 212 Pfeilgiftfrösche und 165 geschützte Säugetiere (davon 54 Primaten und 11 Raubkatzen) registriert. Häufig handelt es sich bei den gemeldeten Tieren um inländische Nachzuchten, teilweise aber auch um legal der Natur entnommene Import-Exemplare. Einige der geschützten Tierarten gehören zu den gefährlichen Tieren, deren Neuerwerb seit Oktober vergangenen Jahres in Hessen verboten ist. Was Tierhalter wissen sollten: Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Wirbeltiere, die unter Artenschutz stehen, in der Region Rhein-Main/ Südhessen beim Regierungspräsidium Darmstadt gemeldet werden. Dabei haben die Tierhalter gleichzeitig die rechtmäßige Herkunft ihrer Tiere nachzuweisen. Hintergrund ist, dass eine Überwachung des Handels mit gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Arten nur möglich ist, wenn die Artenschutzbehörde weiß, wer geschützte Tiere hält und woher sie stammen. Ähnlich wie bei einem „richtigen“ Einwohnermeldeamt müssen die Tierhalter deshalb auch den Umzug, die Abgabe oder den Tod eines Tieres mitteilen. Die Meldung ist für die Tierhalter kostenfrei. Das Regierungspräsidium appelliert an alle, die ein artgeschütztes Wirbeltier erwerben, ihr Tier unverzüglich anzumelden. Wer die vorgeschriebene Meldung unterlässt oder nicht rechtzeitig vorlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes mehrere Hundert Euro betragen kann. Ein Anmeldevordruck und weitere Informationen zu den Artenschutzbestimmungen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter der Rubrik Umwelt & Verbraucher / Naturschutz/Artenschutz zu finden.
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=54a8bc59a622a3942f0b9ded1631c011
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=4dd04e84e1ed81285320dc24ffd5748a
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