Wenn Hunde oder Katzen mit in den Urlaub fahren sollen, müssen sich Tierhalter
rechtzeitig über die Reisebestimmungen informieren. Denn wer die gesetzlichen
Regelungen nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze – spätestens bei der
Rückreise nach Deutschland – rechnen.
Weitgehend einheitliche Bestimmungen gelten bei Reisen innerhalb der
Europäischen Union. Für Hunde, Katzen und auch Frettchen muss ein vom Tierarzt
ausgestellter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Impfung
gegen Tollwut sowie die erforderliche Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder
einer Tätowierung eingetragen worden sind.
Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind
weitergehende Anforderungen zu erfüllen, wie der Nachweis des
Tollwutimpfschutzes in einem Bluttest und eine Behandlung gegen Bandwürmer
und je nach Urlaubsziel auch gegen Zecken.
Geht die Reise über die EU-Grenzen hinaus, gelten die Vorschriften des jeweiligen
Landes. Bei der Rückreise nach Deutschland aus diesen Ländern ist jedoch zu
beachten, dass es zwei Kategorien von Drittländern gibt.
Länder, in denen die Tollwutsituation vergleichbar gut ist, werden den
Mitgliedsstaaten gleich gestellt. Für die Rückreise sind die gleichen Bedingungen
zu erfüllen wie bei Reisen innerhalb der EU. Diese Länder sind in einer Liste
aufgeführt.
Für Länder mit einem schlechteren oder unbekannten Tollwutstatus gelten
zusätzliche Anforderungen. Urlauber, die ihr Tier in eines dieser „nicht gelisteten“
Länder mitnehmen, müssen bei der Rückreise einen Bluttest nachweisen können,
der den ausreichenden Tollwutimpfschutz anhand des Antikörperspiegels feststellt.
Dieser Test sollte unbedingt rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland
durchgeführt werden. Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartezeit vor der
Wiedereinreise. Zu diesen Ländern gehören auch beliebte Reiseziele wie die
Türkei, Marokko, Tunesien oder Ägypten. Natürlich gelten diese Bedingungen
auch für Tiere, die aus einem Drittland nach Deutschland mitgebracht werden.
Tierhalter sollten sich in jedem Fall einige Wochen vor der Reise bei ihrer
Tierärztin oder ihrem Tierarzt über die Reisebestimmungen informieren.