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PRESSEINFORMATION

Bundestierärztekammer

Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V.

Oxfordstr. 10

53111 Bonn

Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann

Nummer 6/08

20. Mai 2008

Reisen mit Tieren rechtzeitig planen!

Auch Hunde und Katzen brauchen einen Ausweis

Wenn Hunde oder Katzen mit in den Urlaub fahren sollen, müssen sich Tierhalter

rechtzeitig über die Reisebestimmungen informieren. Denn wer die gesetzlichen

Regelungen nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze – spätestens bei der

Rückreise nach Deutschland – rechnen.

Weitgehend einheitliche Bestimmungen gelten bei Reisen innerhalb der

Europäischen Union. Für Hunde, Katzen und auch Frettchen muss ein vom Tierarzt

ausgestellter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Impfung

gegen Tollwut sowie die erforderliche Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder

einer Tätowierung eingetragen worden sind.

Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind

weitergehende Anforderungen zu erfüllen, wie der Nachweis des

Tollwutimpfschutzes in einem Bluttest und eine Behandlung gegen Bandwürmer

und je nach Urlaubsziel auch gegen Zecken.

Geht die Reise über die EU-Grenzen hinaus, gelten die Vorschriften des jeweiligen

Landes. Bei der Rückreise nach Deutschland aus diesen Ländern ist jedoch zu

beachten, dass es zwei Kategorien von Drittländern gibt.

Länder, in denen die Tollwutsituation vergleichbar gut ist, werden den

Mitgliedsstaaten gleich gestellt. Für die Rückreise sind die gleichen Bedingungen

zu erfüllen wie bei Reisen innerhalb der EU. Diese Länder sind in einer Liste

aufgeführt.

Für Länder mit einem schlechteren oder unbekannten Tollwutstatus gelten

zusätzliche Anforderungen. Urlauber, die ihr Tier in eines dieser „nicht gelisteten“

Länder mitnehmen, müssen bei der Rückreise einen Bluttest nachweisen können,

der den ausreichenden Tollwutimpfschutz anhand des Antikörperspiegels feststellt.

Dieser Test sollte unbedingt rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland

durchgeführt werden. Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartezeit vor der

Wiedereinreise. Zu diesen Ländern gehören auch beliebte Reiseziele wie die

Türkei, Marokko, Tunesien oder Ägypten. Natürlich gelten diese Bedingungen

auch für Tiere, die aus einem Drittland nach Deutschland mitgebracht werden.

Tierhalter sollten sich in jedem Fall einige Wochen vor der Reise bei ihrer

Tierärztin oder ihrem Tierarzt über die Reisebestimmungen informieren.

Weitere Informationen bietet die Bundestierärztekammer im Internet unter www.bundestieraerztekammer.de

(Rubrik Fachliches >>> Tierseuchen >>> EU-Heimtierpass).

Diese Pressemitteilung steht für Sie zum Download zur Verfügung unter www.bundestieraerztekammer.de

(Rubrik: BTK >>> Pressestelle).