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Meldefrist für gefährliche Wildtiere endet im April PDF Drucken E-Mail

Die Landestierärztekammer Hessen informiert:

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Gießen vom 15.04.2008

 Meldefrist für gefährliche Wildtiere endet am 30. April

Am 30. April endet die Meldefrist für privat gehaltene gefährliche Wildtiere. Da der Besitz von verschiedenen Giftschlangen, Spinnen und anderen als gefährlich eingestuften Tieren in Hessen seit dem 9.Oktober 2007 verboten ist, besteht für Privatpersonen letztmalig Gelegenheit, die bereits vor diesem Termin in Besitz gelangten Tiere registrieren zu lassen. Verspätete Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden, teilt die Behörde heute mit. Bei amtlichen Kontrollen drohten demnach Bußgelder oder sogar die Einziehung des Tieres. Verboten ist die Haltung von Tieren, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können. Von dem Verbot betroffen sind neben einigen Säugetier- und Riesenschlangenarten vor allem Krokodile, Giftschlangen, Spinnen und Skorpione. Die vollständige Liste der unter das Verbot fallenden Tierarten ist unter http://www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=05b81e918e8a8aa6715c93f48ecf4896 zu finden, ebenso wie ein Anmeldeformular für die entsprechenden Tiere. Der Vordruck kann auch telefonisch beim Regierungspräsidium angefordert werden. Hierzu wende man sich an das Dezernat für Artenschutz unter 0641/303-5551 oder -5563, heißt es abschließend. Info-Service der Landestierärztekammer Hessen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: www.ltk-hessen.de Wenn Sie den E-Mail-Info-Service nicht mehr erhalten möchten, schicken Sie eine Nachricht an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Die Meldungen dieses Info-Services finden Sie auch unter: www.ltk-hessen-emailverteiler.de