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Aktuelle Einreisebestimmungen /EU-PASS PDF Drucken E-Mail

Liebe Patientenbesitzer/Innen,


haben Sie schon Ihren Sommerurlaub geplant? Möchten Sie gerne Ihren Hund und/oder Ihre Katze mitnehmen? Dann überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Impfausweise Ihrer Tiere und lassen sich möglicherweise ein Gesundheitszeugnis ausstellen.

Alle Fragen Rund um die Reise mit Tieren und die notwendigen Impfungen und Untersuchungen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder direkt vor Ort. Rufen Sie uns an!

Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen 2006 EU-Bestimmungen
Seit dem 1. Oktober 2004 gelten für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union einheitliche Bestimmungen. Ziel der neuen Regelung (Verordnung (EG) Nr. 998-2003 vom 26.Mai 2003) ist eine einheitliche und verbesserte Kontrolle der Tollwut.

Generelle Regelungen für alle EU-Mitgliedsländer
Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde der blaue „EU-Heimtierausweis" eingeführt. Dieser EU-einheitliche Ausweis mit Dokumenten-Charakter darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit er Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder
Mikrochip/ Transponder und Eintragung der Identifizierungsnummer im EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem Grenzübertritt) verfügt.

Ausnahmen unter den EU-Mitgliedsländern
Großbritannien, Irland, Malta und Schweden sind traditionell tollwutfrei. Aus diesem Grund sind diese 4 Mitgliedstaaten ermächtigt, für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Detaillierte Angaben finden Sie im Verzeichnis der jeweiligen Länder. Die wichtigste Änderung ist, dass die Einreise-Quarantäne u.a. durch den Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut vermieden werden kann.

Gelistete Drittländer
Im Anhang der Verordnung (EG) 998-2003 befindet sich eine Liste von Nicht-EU-Mitgliedsländern, deren Tollwut-Situation jedoch entsprechend den EU-Anforderungen definiert ist. Hierzu gehört z.B. die Schweiz. Für diese Länder wird - wie innerhalb der EU - nur die eindeutige Kennzeichnung und der gültige Tollwut-Impfschutz gefordert. Die aktuellen
„gelisteten Drittländer“ finden Sie auf Seite 12.

Achtung! Tollwut-Titer bestimmen für Nicht-gelistete-Drittländer
Ist in einem Nicht-EU-Land die Tollwutsituation unklar oder bedenklich, wird es nicht in der Anhangsliste aufgeführt, es ist also ein „Nicht-gelistetes-Drittland“. Für die Einreise in die EU aus diesem Nicht-gelisteten-Drittland muss Ihr Tier zusätzlich zur
· eindeutigen Kennzeichnung und · gültigen Tollwutimpfung, · den Nachweis über einen Antikörpertiter gegen Tollwut (  0,5 I.E.) erbringen, durchgeführt von einem Tollwut-Referenzlabor (siehe Seite 14). Diese Blutuntersuchung muß mind. 30 Tage nach der Tollwut-Impfung und mind. 3 Monate vor der Einreise in die EU erfolgen. Das gilt auch für die Rückreise aus einem solchen Nicht-gelisteten-Drittland. Es empfiehlt sich daher, vor dem Urlaub noch zuhause die Tollwuttiter-Bestimmung durchführen zu lassen, da dann die 3-Monats-Regelung entfällt. Sofern der Impfschutz nach der Blutuntersuchung vorschriftsmäßig (nach Angaben des Herstellers) aufrechterhalten wird, muss diese nicht wiederholt werden, sondern es reicht eine Auffrischung der tierärztlichen Bescheinigung im EU-Heimtierausweis.

Australien (Gelistetes Drittland):
Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist mit einem erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. So sind u. a. eine Einfuhrerlaubnis des Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS), die Identifizierung des Tieres durch einen Mikrochip, ein Bluttest und mehrere Impfungen erforderlich Nach der Ankunft müssen die Tiere mindestens 30 Tage in Quarantäne bleiben. Informationen über alle Einzelheiten der Vorgehensweise enthält die AQIS-Internetseite:
http://www.affa.gov.au/ oder finden Sie unter http://www.australian-embassy.de/
Besonderheiten: So genannte Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.

Belgien: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen: Belgische Botschaft: www.diplobel.org/deutschland


Bosnien-Herzegowina (Nicht gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), gültiger Tollwutimpfung (mind. 15 Tage vor d. Einreise) und klinischer Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis).

* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)
Weitere Informationen:
Botschaft Bosnien und Herzegowina: Fax: ++49 (0) 30 - 81 47 12 11
Tel.: ++49 (0) 30 - 81 47 12 10

Bulgarien (Nicht gelistetes Drittland*):
Im EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
· Besitzer (mit Adresse), Beschreibung des Tieres (Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Herkunft), Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung, falls vorhanden), klinische Untersuchung (amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis einschließlich Ektoparasitenfreiheit). Für die bisher genannten Angaben ist eine Übersetzung ins bulgarische erforderlich. · Tollwutimpfung mit inaktiviertem Impfstoff (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate
vor der Einreise),
· Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftsortes in den letzten 6 Monaten,
· Behandlung gegen Echinococcus während der letzten 60 Tage vor der Einreise,
· Impfung gegen Staupe (für Hunde),
· Impfung gegen Katzenseuche (für Katzen),
· für bis zu drei Monate alte Tiere Bescheinigung, dass sie seit Geburt am Herkunftsort
gehalten wurden.

* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)
Besonderheiten: Leine und Maulkorb sind mitzuführen.
Weitere Informationen: Botschaft von Bulgarien: http://www.botschaft-bulgarien.de/

Dänemark: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Die Mitnahme der Hunderassen Pit-Bull-Terrier und Tosa, sowie einer Mischung aus beiden,
ist verboten.
Weitere Informationen: http://www.visitdenmark.com/

Deutschland: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
So genannte Kampfhunde:
Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten. Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für:
· gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten.
· gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden.
· Dienst- und Behindertenbegleithunde soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer. Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).

Weitere Informationen: Innenministerien der Bundesländer.

Estland: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheit:
Das Mindestalter der einzuführenden Tiere liegt bei 10 Wochen.
Weitere Informationen: Botschaft von Estland: http://www.estemb.de/

Finnland: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält. Die tierärztliche Bescheinigung muss aufführen: Name des Medikaments und Bestätigung, dass es Praziquantel enthält, Dosis, Behandlungsmethode, Uhrzeit und Datum der Behandlung, Name und Stempel des
Tierarztes. (Dafür kann auch ein Formular des finnischen Landwirtschaftsministeriums verwendet werden, herunter zuladen unter: www.mmm.fi/el/julk/pdf/lomakkeet/ekinokokki.pdf) Bei Einreise über Norwegen oder Schweden ist der Nachweis nicht erforderlich.

Weitere Informationen:
Finnische Botschaft: http://www.finnland.de/

Frankreich: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Generell gilt:
Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Die Mitnahme von Kampfhunden (Pittbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa-Rasse) ist verboten. Für Schutz- und Wachhunde, wie z.B. Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire, besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang.
Weitere Informationen:

Französische Botschaft: http://www.botschaft-frankreich.de/

Griechenland: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Griechische Botschaft: http://www.griechenland-botschaft.de/

Großbritannien: (EU-Mitglied)
Unter folgenden Voraussetzungen können Tiere eingeführt werden
(Achtung: 7 Monate Vorbereitungszeit!):
1. Ein Tierarzt muss einen Mikrochip setzen und das Tier gegen Tollwut impfen.
2. 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und durch ein Tollwut- Referenzlabor (siehe Seite 14) zu testen, danach beginnt die Wartezeit von 6 Monaten (ersetzt die sonst übliche Einreise-Quarantäne und entspricht dem Zeitraum, innerhalb dessen bei Infektion Tollwut-Symptome auftreten würden). Es ist ein Antikörpertiter gegen Tollwut von   0,5 für ein positives Testergebnis erforderlich. Der Tierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung aus, eine Kopie des Laborergebnisses sollte mitgeführt werden.
3. 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden.
4. Es sind nur folgende Einreisewege erlaubt: mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover, oder von Cherbourg, Caen, St. Malo und Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Poole und von Roscoff nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem Flugzeug von Frankfurt nach London-Heathrow.
5. Punkt 1. bis 3. müssen vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Sind die bisher genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Tiere eine Einfuhrgenehmigung und müssen 6 Monate in Quarantäne.

Besonderheiten:
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Verbotene Rassen: Pitbull-Terriers, Japanese
Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros.
Weitere Informationen:
· www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
· http://www.defra.gov.uk/
· PETS-Helpline ++44 (0) 870 24 11 710

Irland: (EU-Mitglied)
· Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne. Ausgenommen sind nur Tiere, die aus Großbritannien eingeführt werden. Diese müssen die derzeit gültigen britischen Einreisebestimmungen für Hund und Katzen erfüllen.
· Leinenpflicht!

Weitere Informationen:
Department of Agriculture, Food and Forestry Veterinary Services,
Tel.: ++353 – 16 07 24 84, Fax: ++353 – 16 76 29 89
http://www.agriculture.ie/ oder http://www.botschaft-irland.de/

Island (Gelistetes Drittland*):
Für die Mitnahme ist eine Genehmigung, sowie eine vierwöchige Quarantäne im Land
erforderlich.
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen:
Landbunadarraduneytid, Icelandic Veterinary Services, Sölvholsgata 7, IS - 150 Reykjavik,
Tel.: ++354 - 5 45 97 50, Fax: ++354 - 5 52 11 60,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
http://www.landbunadarraduneyti.is/

Italien: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Weitere Informationen:
Italiennische Botschaft: http://www.botschaft-italien.de/

Kanada (Gelistetes Drittland*):
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Empfohlen wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, da es von vielen Fluglinien verlangt
wird.

*Bei der Rückreise in ein EU-Land wird ein Tollwut-Antikörper-Nachweis verlangt (anhand einer Blutprobe, frühestens 30 Tage nach der Impfung). Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Genaue Auskünfte - auch zur Einfuhr anderer Tiere:
The Chief of Imports, Animal Health Division, Canadian Food Inspection Agency, 59 Camelot
Drive, Nepean, Ontario K1A OY9, Tel.: ++613 - 2 25 23 42, Fax: ++613 2 28 61 25,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
http://www.inspection.gc.ca/ oder http://www.kanada-info.de/

Kroatien (Gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage und darf maximal 6 Monate vor Grenzübertritt
erfolgt sein. Eine bis zu 12 Monate zurückliegende Impfung wird toleriert, wenn der Hund nachweislich jährlich korrekt gegen Tollwut geimpft wurde.
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen:
Kroatische Botschaft: http://www.kroatische-botschaft.de/

Lettland: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Lettische Botschaft: http://www.botschaft-lettland.de/

Liechtenstein (Gelistetes Drittland*):
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung wird anerkannt. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen: Botschaft des Fürstentums Liechtenstein: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Litauen: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Litauische Botschaft: http://www.botschaft-litauen.de/

Luxemburg: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.

Malta: (EU-Mitglied)
Unter folgenden Voraussetzungen können Tiere eingeführt werden (Achtung: 7 Monate Vorbereitungszeit!):
1. Ein Tierarzt muss einen Mikrochip setzen und das Tier gegen Tollwut impfen.
2. 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und durch ein Tollwut- Referenzlabor (siehe Seite 14) zu testen, danach beginnt die Wartezeit von 6 Monaten (ersetzt die sonst übliche Einreise-Quarantäne und entspricht dem Zeitraum, innerhalb dessen bei Infektion Tollwut-Symptome auftreten würden). Es ist ein Antikörpertiter gegen Tollwut von   0,5 I. E. Afür ein positives Testergebnis erforderlich. Der Tierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung aus, eine Kopie des Laborergebnisses sollte mitgeführt werden.
3. 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden. Anschließend stellt der Tierarzt eine Bescheinigung darüber aus.
4. Seit dem 1.10.2004 wird nur noch der EU-Heimtierausweis akzeptiert. Die frühere vom Amtstierarzt ausgestellte PETS-Tollwutantikörperbescheinigung wird hierdurch abgelöst.

Besonderheiten:
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
Weitere Informationen: http://www.gov.mt/

Mazedonien (Nicht gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und klinischer Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis).
* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)

Weitere Informationen:
Botschaft von Mazedonien: Tel.: ++49 (0) 30 - 89 06 95 22 Fax: ++49 (0) 30 - 89 54 11 94

Moldawien (Nicht gelistetes Drittland*)*:
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 3 Tage vor der Einreise).

* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)
Weitere Informationen: Moldawische Botschaft: http://www.botschaft-moldau.de/

Niederlande: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbull-Terrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American-Stafford-shire-Terrier und Bull-Terrier-Rassen dagegen erlaubt. Bei den letztgenannten Bullterrier-Rassen gilt Maulkorb- u. Leinenpflicht.

Weitere Informationen: Niederländische Botschaft: http://www.niederlandeweb.de/

Norwegen (Gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung). Darin müssen eingetragen sein:
· Gültige Impfung gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe, durchgeführt entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers.
· Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr erforderlich.
· Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Bandwurmbehandlung mit einem Mittel, das Praziquantel enthält. Erneute Behandlung in Norwegen innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise. An der Grenze muss das Dokument dem Zoll vorgelegt werden. Außerdem muss der Besitzer eine Eignererklärung vorlegen und darin versichern, dass sich das Tier mindestens
6 Monate vor der Einfuhr im Gebiert der EU/EFTA aufgehalten hat. Bei Einreise aus Russland gelten strengere Bestimmungen.

Nicht erlaubt:
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero und Kreuzungen davon, bei Verwechslungsgefahr (z.B. American Steffordshire Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen.
Besonderheiten:
Für Hunde herrscht Leinenzwang. Kot muss vom Besitzer entfernt werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen).
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen: Norwegische Botschaft: http://www.norwegen.no/

Österreich: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Größere Hunde ( Schulterhöhe ab 50 cm) müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden. Die Mitnahme eines Maulkorbs wird empfohlen.

Weitere Informationen:
Österreichische Botschaft: http://www.oesterreichische-botschaft.de/

Polen (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Polnische Botschaft: http://www.botschaft-polen.de/

Portugal: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Portugiesische Botschaft: http://www.botschaftportugal.de/

Rumänien (gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Darin müssen eingetragen sein:
· Tollwutimpfung (mindestens 1 Monat, höchstens 12 Monate vor der Einreise mit Hunden und höchstens 6 Monate vor der Einreise mit Katzen);
· Impfungen gegen Staupe (Carre-Krankheit), Parvovirose und Hepatitis bei Hunden, Panleukopenie und Rhinotracheitis bei Katzen;
· Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor Einreise) mit Bestätigung, dass das Herkunftsgebiet im Umkreis von 30 km frei von ansteckenden Krankheiten ist und das Tier gegen Parasiten behandelt wurde. Bei der Ausreise mit Hund oder Katze aus Rumänien nach Ungarn müssen Tollwut- Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen: Rumänische Botschaft: http://www.rumaenische-botschaft.de/

Russland (Gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise).
Besonderheiten: Tiere sind in Hotels generell nicht erlaubt.
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Russische Botschaft: http://www.russische-botschaft.de/

Schweden: (EU-Mitglied)
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung). Darin müssen eingetragen sein:
· Gültige Tollwutimpfung, durchgeführt entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers.
· Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr erforderlich.
· Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus spp) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält. An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden. Bei Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen.
Besonderheiten:
Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
ACHTUNG:
· Die Beförderung von Tieren ist nicht auf allen Fährlinien möglich.
· Hunde und Katzen dürfen nur direkt aus einem EU und EFTA Land nach Schweden einreisen.

Weitere Informationen:
Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft, S-551 82 Jönköping,
Tel.: ++46 36 - 15 50 00, Fax: ++46 36 - 19 05 46, http://www.sjv.se/
Schwedische Botschaft: http://www.schweden.org/

Schweiz (Gelistetes Drittland*):
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung wird anerkannt. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S. 12)

Weitere Informationen: Schweizer Botschaft: http://www.botschaft-schweiz.de/

Slowakei: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Weitere Informationen:
Slowakische Botschaft: http://www.botschaft-slowakei.de/

Republik Slowenien: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Slowenische Botschaft: http://www.gov.si/

Spanien: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Für in Spanien als potenziell gefährlich geltende Hunde (z.B. Pittbull Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang.

Weitere Informationen:
Spanische Botschaft: http://www.spanischebotschaft.de/

Tschechische Republik: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Weitere Informationen:
Tschechische Botschaft: http://www.czechtourism.com/

Türkei (Nicht gelistetes Drittland*):
Im EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
· Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung),
· klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr),
· für über drei Monate alte Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)

Weitere Informationen: Türkische Botschaft: http://www.tuerkischebotschaft.de/

Ukraine (Nicht gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise) und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 3 Tage vor der Einreise).
* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)

Weitere Informationen: Botschaft der Ukraine: http://www.botschaft-ukraine.de/

Ungarn: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen.
Weitere Informationen: Ungarische Botschaft: http://www.ungarische-botschaft.de/

USA (Gelistetes Drittland*):
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein. Empfohlen wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, da es von vielen Fluglinien verlangt wird. Zur Kennzeichnung verwendete ISO-genormte Transponder/ Mikrochips können von USLesegeräten unter Umständen nicht erfasst werden. Es wird daher die Mitnahme eines
eigenen kleinen ISO-Lesegerätes empfohlen.
* Bei der Rückreise in ein EU-Land wird ein Tollwut-Antikörper-Nachweis verlangt (anhand einer Blutprobe, frühestens 30 Tage nach der Impfung). Für die Rückreise siehe „Gelistet Drittländer“ (S. 12)

Genaue Auskünfte - auch zur Einfuhr anderer Tiere:
USDA-APHIS Veterinary Services, National Center for Import and Export (NCIE), Unit 40
4700 River Rd., Riverdale, MD 20737-1231, Tel.: ++49 (0) 301 - 7 34 78 30, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
http://www.us-botschaft.de/

Weißrussland (Nicht gelistetes Drittland*):
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise).
* Für die Rückreise siehe „Nicht gelistete Drittländer“ (S. 13)
Weitere Informationen: Botschaft der Republik Belarus: http://www.belarus-botschaft.de/

Zypern / griechischer Teil: (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.
Besonderheiten:
Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
Weitere Informationen: http://www.zypern.com/

Achtung!!!
Bereits die Urlaubsrückreise aus einem Drittland nach Deutschland gilt als Einreise in die EU und erfordert ggf. einen Nachweis der Antikörper gegen Tollwut! Ebenso ist der Transit durch ein Nicht-EU-Land ein Verlassen und anschließend wieder Einreisen in die EU mit den damit verbundenen strengeren Tollwutbestimmungen.

*Gelistete Drittländer (Stand 06.01.2006)
Aus diesen Ländern in die EU (außer Schweden, Malta, GB und Irland) einreisende Hunde, Katzen und Frettchen benötigen keinen Nachweis der Antikörper gegen Tollwut. Es reichen die Einträge im EU-Heimtierausweis zur Kennzeichnung des Tieres und zur gültigen Tollwut- Impfung:
Andorra, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Chile, Falklandinseln, Fidschi, Hongkong, Island, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, St. Kitts und Nevis, Kroatien, Liechtenstein, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Französisch Polynesien, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Wallis und Futuna.

*Nicht gelistete Drittländer
Aus anderen Drittländern in die EU (außer Schweden, Malta, GB und Irland) einreisende Tiere benötigen die folgenden Eintragungen in Ihrem EU-Heimtierausweis:
· Kennzeichnung
· gültige Tollwutimpfung
· Blutuntersuchung zum Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut (  0,5 I.E.). Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung bzw. mind. 3 Monate vor der Einreise durch ein Tollwut-Referenzlabor erfolgen und ist vom Tierarzt im EUHeimtierausweis bestätigen zu lassen.
Tollwut-Referenzlabore
· für D, A und CH finden Sie auf der Rückseite
· aller EU-Staaten finden Sie unter: www.europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm

Gesundheits-Tipps zur Reisevorbereitung:
In Mitteleuropa und in südlichen Ländern kann sich Ihr Haustier mit bei uns z. T. unbekannten, gefährlichen Krankheiten wie Herzwürmern (Dirofilariose), Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, FSME oder Borreliose, etc. infizieren. Denken Sie deshalb rechtzeitig neben der Impfung auch an eine Parasitenbehandlung, insbesondere gegen diejenigen Parasiten, die als Überträger fungieren können. Um den negativen Effekt des Reisestresses auf das Immunsystem zu verhindern und ihr Tier vor Virusinfektionen wirkungsvoll zu schützen, können Sie eine prophylaktische Interferonbehandlung durchführen lassen. Ihr Tierarzt berät Sie gern!


Alle aufgeführten Reisebestimmungen für Hunde und Katzen können auch im Internet bzw. bei den jeweiligen Botschaften erfragt werden. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Stand: Februar 2006
VIRBAC TIERARZNEIMITTEL GMBH, 23843 BAD OLDESLOE
VIRBAC (SCHWEIZ) AG, CH-8152 GLATTBRUGG
VIRBAC ÖSTERREICH GMBH, A-1200 WIEN


REFERENZLABORE FÜR TOLLWUT:
Deutschland
· Institut für Virologie
Frankfurter Straße 107, D-35392 Gießen
Tel.: ++49 (0) 6 41 9 93 83 63 Fax +49 (0) 6 41 9 93 83 79

· Eurovir Hygiene Institut
Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde
Tel./Fax: ++49 (0) 2 01 - 40 32 41 / 40 67 19

· Staatliches Veterinäruntersuchungsamt
Zur Taubeneiche 10-12, D-59821 Arnsberg
Tel./Fax: ++49 (0) 29 31 – 80 92 70 / 80 92 90

· Bayrisches Landesamt f. Gesundheit u. Lebensmittels.
Dienstelle Oberschleißheim
Veterinärstr. 2, D-85764 Oberschleißheim
Tel./Fax: ++49 (0) 89 31 - 560 321 / 560 129

· Landesamt f. Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
FB 4, Veterinäruntersuchungen u. –epidemiologie
Haferbreiter Weg 132-135, D-39576 Stendal
Tel./Fax: ++49 (0) 39 31 – 631 441 / 631 153

· Institut f. epidemiologische Diagnostik
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut. f. Tiergesundheit
Seestraße 55, D-16868 Wusterhausen
Tel./Fax: ++49 (0) 33 97 – 980 186 / 980 200

· Landesuntersuchungsanstalt f. d. Gesundheits- u. Veterinärwesen Sachsen
Zschopauer Straße 186, D-09126 Chemnitz
Tel./Fax: ++49 (0) 371 – 6009 0 / 6009 109

· Vet Med Labor GmbH
Mörikestr. 28/3, D-71611 Ludwigsburg
Tel.: ++49 (0) 18 02 – 838 633 Fax: ++49 (0) 71 41 – 64 83 155
Österreich

· Österreichische Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH
Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Koch-Gasse 17, A-2340 Mödling
Tel./Fax. ++43 (0) 22 36 46 – 64 09 09 / 64 09 41
E-Mail: angelika.loitsch.at
Schweiz

· Institut für Veterinärvirologie
Länggass-Straße 122, CH-3012 Bern,
Tel./Fax. ++41 (0) 31 63 1 - 23 78 / 25 34
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